Vertragsrecht
Verträge bilden die Grundlage nahezu jeder geschäftlichen und privaten Zusammenarbeit. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung hilft dabei, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen unterschiedlichster Art – außergerichtlich wie auch vor Gericht.
Vertragsprüfung und -erstellung
Ich prüfe bestehende Verträge auf rechtliche Risiken und unwirksame Klauseln und erstelle individuelle Vertragsentwürfe, beispielsweise Mietverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge, Werkverträge oder Dienstleistungsverträge.
Verträge für Selbstständige und Freelancer
Gerade für Selbstständige und Freelancer sind klar formulierte Verträge essenziell, um Haftungsrisiken zu begrenzen und Zahlungsansprüche abzusichern. Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung von Dienstleistungs- und Werkverträgen sowie bei Nutzungsrechten.
Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
Bevor sensible Informationen mit Geschäftspartnern geteilt werden, sorgt eine sorgfältig formulierte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) für rechtliche Absicherung. Ich erstelle und prüfe NDAs, die zu Ihrer konkreten Situation passen.
AGB-Prüfung und -Erstellung
Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen den strengen Vorgaben der §§ 305 ff. BGB entsprechen, um im Streitfall wirksam zu sein. Ich prüfe bestehende AGB auf Rechtskonformität und erstelle rechtssichere AGB für Ihr Unternehmen.
Dabei berücksichtige ich stets auch die wirtschaftliche Perspektive meiner Mandanten, nicht nur die rein rechtliche.
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Gesetzlich verpflichtend ist das nicht, jedoch empfehlenswert – insbesondere bei Verträgen mit hohem finanziellem Volumen oder langer Laufzeit. Eine anwaltliche Prüfung deckt unwirksame Klauseln und versteckte Risiken auf, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
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Die Kosten richten sich entweder nach dem RVG oder werden individuell vereinbart, etwa als Pauschalhonorar. Die genaue Höhe hängt vom Umfang und der Komplexität des Vertrags ab und wird vor Beginn der Bearbeitung transparent besprochen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer strengen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Viele verwendete AGB-Klauseln sind unwirksam, ohne dass die Verwender dies wissen. Eine anwaltliche Prüfung schafft hier Klarheit.