Erbrecht
Erbrechtliche Fragestellungen sind häufig nicht nur rechtlich anspruchsvoll, sondern auch emotional belastend. Ich begleite Sie mit Einfühlungsvermögen und juristischer Kompetenz durch alle Phasen einer erbrechtlichen Angelegenheit.
Testament erstellen und ändern
Ob Einzeltestament, Berliner Testament oder Erbvertrag – ich berate Sie zur individuell passenden Gestaltung Ihres letzten Willens und unterstütze Sie dabei, spätere Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden.
Pflichtteilsansprüche
Als enger Angehöriger haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Pflichtteil, auch wenn Sie testamentarisch nicht bedacht wurden. Ich unterstütze Sie sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Erbschein beantragen
Für den Nachweis der Erbenstellung ist häufig ein Erbschein erforderlich. Ich begleite Sie durch das Antragsverfahren beim Nachlassgericht.
Erbengemeinschaft auseinandersetzen
Besteht eine Erbengemeinschaft aus mehreren Erben, kommt es häufig zu Konflikten über die Verteilung des Nachlasses. Ich unterstütze Sie bei der einvernehmlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Gemeinsam entwickeln wir rechtssichere Lösungen, die Ihren persönlichen und familiären Vorstellungen gerecht werden und Konflikten möglichst frühzeitig vorbeugen.
-
Nein, ein eigenhändiges Testament ist auch ohne notarielle Beurkundung wirksam, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben ist. Eine anwaltliche Beratung hilft dabei, inhaltliche Fehler und spätere Auslegungsstreitigkeiten zu vermeiden.
-
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht in der Regel Kindern, Ehegatten und unter Umständen Eltern des Verstorbenen zu, wenn sie testamentarisch übergangen wurden.
-
Das hängt stark vom Einzelfall und der Einigungsbereitschaft der Miterben ab – von wenigen Monaten bei einvernehmlicher Regelung bis zu mehreren Jahren bei gerichtlicher Auseinandersetzung.