Rechtsgebiete

Meine Schwerpunkte in der Kurzübersicht

Erstkontakt

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Damit ich mir schon vorab ein erstes Bild machen kann, ist es hilfreich, wenn Sie Ihr Anliegen kurz schildern und – sofern vorhanden – relevante Unterlagen beifügen. Einen Termin für die Erstberatung können Sie selbst über meinen Online-Terminkalender auswählen. Alternativ vereinbaren wir den Termin auch gerne telefonisch oder per E-Mail.
Eine Skulptur der Justitia mit verbundenen Augen, die ein Gleichgewicht auf einem Finger hält, und einer Waage in der Hand.

Erstberatung

Die Erstberatung findet in der Regel per Zoom statt; ein persönlicher Termin in meinen Kanzleiräumen ist auf Wunsch selbstverständlich möglich. Durch die vollständig digitale Ausrichtung meiner Kanzlei kann ich Sie dabei bundesweit beraten.
Die Erstberatung wird gemäß § 34 RVG abgerechnet. Für Verbraucher beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Bei Nichtverbrauchern (z. B. Unternehmern) gilt diese Deckelung nicht. Hier wird das Honorar für die Erstberatung individuell vereinbart.
Schwarzes Bürotelefon auf einem dunklen Schreibtisch in einem Büro, unscharfer Hintergrund.

Mandatsunterlagen

Vor Beginn der inhaltlichen Bearbeitung Ihres Anliegens erhalten Sie von mir die notwendigen Unterlagen für die Mandatierung – darunter insbesondere die Vollmacht und die Vergütungsvereinbarung, die transparent regelt, wie meine Tätigkeit abgerechnet wird. Ergänzend erhalten Sie Informationen zu den Mandatsbedingungen sowie zum Datenschutz im Rahmen unserer Zusammenarbeit. Alle Unterlagen erhalten Sie digital und unkompliziert zur Unterschrift.
Schwarze und weiße Aktenordner und Papierstapel auf einer Bürobürotischplatte, im Hintergrund eine Bürodecke mit Deckenleuchten.

Kommunikation während des Mandats

Während der Bearbeitung Ihres Anliegens sind Sie mir wichtig, weshalb ich Wert auf eine unkomplizierte und für Sie passende Kommunikation lege. Sie erreichen mich per E-Mail und Telefon, auf Wunsch auch per SMS oder WhatsApp. So bleiben Sie über den Stand Ihres Anliegens informiert und können mich auf dem Weg kontaktieren, der für Sie am angenehmsten ist.
Ein Kugelschreiber, ein Filzstift und ein Radierer liegen auf einem Papier auf einem Tisch.

Honorar

Die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden individuell vereinbart, abhängig von Art und Umfang Ihres Anliegens.

Gesetzliche Gebühren nach RVG

In vielen Fällen richtet sich das Honorar nach den gesetzlichen Gebührensätzen des RVG. Diese orientieren sich unter anderem am Gegenstandswert Ihres Anliegens und sorgen für eine nachvollziehbare, gesetzlich vorgegebene Berechnung.

Individuelle Vergütungsvereinbarung

Je nach Art des Mandats kann auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein, etwa ein Pauschalhonorar oder ein Stundensatz. Dies bietet sich insbesondere bei Angelegenheiten an, deren Aufwand sich im Voraus schwer nach dem Gegenstandswert bemessen lässt, oder wenn eine besser planbare Kostenstruktur gewünscht ist.

Transparenz

Bevor ich mit der Bearbeitung Ihres Anliegens beginne, informiere ich Sie darüber, auf welcher Grundlage die Vergütung berechnet wird. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen – unklare oder überraschende Rechnungen soll es bei mir nicht geben.