Handels- und Gesellschaftsrecht
Unternehmerisches Handeln bringt vielfältige rechtliche Fragestellungen mit sich – von der Unternehmensgründung über laufende Geschäftsbeziehungen bis hin zur rechtlichen Gestaltung und Absicherung unternehmerischer Entscheidungen. Ich berate Unternehmen, Kaufleute und Selbstständige in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Gesellschafterverträge
Ein klar formulierter Gesellschaftervertrag ist die Grundlage für eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Gesellschaftern. Ich erstelle und prüfe Gesellschafterverträge, die Ihre Interessen und die Ihrer Mitgesellschafter langfristig absichern.
Geschäftsführerverträge
Auch die vertragliche Gestaltung der Geschäftsführung – Vergütung, Aufgaben, Haftungsfragen – gehört zu einer soliden Unternehmensstruktur. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen.
Laufende Geschäftsbeziehungen und Handelsverträge
Darüber hinaus berate ich bei handelsrechtlichen Verträgen und laufenden Geschäftsbeziehungen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Als Mitgründerin eines Unternehmens kenne ich die Herausforderungen unternehmerischer Entscheidungen aus eigener Erfahrung und lege besonderen Wert auf praxisnahe, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
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Das hängt von Faktoren wie Haftung, Kapitalbedarf und Anzahl der Gründer ab. GmbH und UG (haftungsbeschränkt) sind für viele Gründungen gängige Optionen, es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
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Ein Gesellschaftervertrag regelt unter anderem Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Stimmrechte und den Umgang mit Gesellschafterwechseln. Eine individuelle Gestaltung beugt späteren Konflikten zwischen den Gesellschaftern vor.
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Zwingend vorgeschrieben ist das nicht, ein Notar ist für die Beurkundung ohnehin erforderlich. Eine anwaltliche Begleitung hilft jedoch dabei, den Gesellschaftervertrag von Anfang an rechtssicher und interessengerecht zu gestalten.